Rechtsprechung
BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung einer Sache in tatsächlicher Hinsicht - Der rechtssystematische Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision - Beurlaubung staatlicher Lehrer unter Belassung ihrer ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.04.1977 - 295 III 76
- BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77
Das gilt selbst dann, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen angestellt werden, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77
Das gilt selbst dann, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen angestellt werden, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]).
- BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77
Das gilt selbst dann, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen angestellt werden, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]). - BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.11.1977 - 6 B 10.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 2 B 42.77
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - mit weiteren Nachweisen).